Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Ferienwohnungen Rosengarten
1.Entrichtung des Mietzinses
Der vereinbarte Mietpreis ist spätestens am Abreisetag zu zahlen.
2.Rücktritt vom Vertrag und vorzeitige Abreise
Der Gast kann schriftlich vom Vertrag zurück treten, wobei er je nach Rücktrittszeitpunkt die nachfolgenden
Zahlungen zu leisten hat:
– 45 Tage vor Reiseantritt 0 % des Reisepreises
– bis 30 Tage vor Reiseantritt 30% des Reisepreises
– bis 15 Tage vor Reiseantritt 50% des Reisepreises
– bis acht Tage vor Reiseantritt 60 % des Reisepreises
– ab einem Tag vor Reiseantritt 80 % des Reisepreises
Am Tag des Reisebeginns und bei Nichtanreise 90 % des Reisepreises
Sollte der Gast vor dem vereinbarten Mietende, aus Gründen, die von dem Vermieter nicht zu vertreten sind, abreisen, steht dem Vermieter der volle Mietzins zu.
Zu Ihrer Buchung empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Reiserücktritts-versicherung.
3. An-und Abreise
Die Ferienwohnung steht dem Gast am Anreisetag ab 14.00 Uhr zur Verfügung. Am Abreisetag ist die Ferienwohnung bis 10.00 Uhr zu verlassen. Bei Nichteinhaltung der Abreisezeit bis 10.00 Uhr, hat der Gast diesen Tag mit dem vereinbarten Tagessatz zu zahlen.
4. Hausordnung
Soweit nicht anders vereinbart, kann die Unterkunft lediglich vom Gast und den weiteren sich aus der Buchungsbestätigung ergebenden Personen in Anspruch genommen werden. Eine Nutzungsüberlassung an Dritte und insbesondere eine Untervermietung ist unzulässig.
Der Gast ist verpflichtet evtl. auftretende Mängel, Störungen und Gebrauchs-beeinträchtigungen unverzüglich dem Vermieter bzw. dem Beauftragten anzuzeigen:
Telefon Fam. Gusche: 08663 5611 oder Handynr.:0175 7015624
Telefon vor Ort Fam. Müller: 03586 404846 oder Fam. Gusche: 035842 26805
- Es handelt sich um Allergiker-und Nichtraucherwohnungen. Es darf nicht geraucht werden.
- Die Mitnahme von Haustieren ist nicht erlaubt.
- Die Verwendung von jeglichem offenen Licht (z.B.: Kerzen, Feuer, Grillen und das Zünden von pyrotechnischen Artikeln) in den Ferienwohnungen und auf dem Grundstück sind nicht erlaubt.
- Beim Verlassen der Ferienwohnung sind alle Fenster und alle Türen, die Haustür zweimal, abzuschließen. Bei allen elektrischen Geräten ist der Stecker zu ziehen.
- Der Müll (Papier, Glas, Plastik und Restmüll) ist in die jeweils vorgesehenen Behälter zu trennen.
- Der Mieter hat die Aufsichtspflicht für die Kinder in der Ferienwohnung, im Treppenhaus und Gartengelände. Dies gilt im Besonderen für den Gartenteich.
- Für Diebstahl wird keine Haftung übernommen.
- Die Wendeltreppe hinauf zum Dachboden darf von den Mietern nicht betreten werden.